Sie haben Interesse an einer konkret ausgeschriebenen Stelle? Dann können Sie sich direkt darauf bewerben. Und falls nicht das passende Angebot für Sie dabei ist, schicken Sie uns einfach eine Initiativbewerbung an bewerbungen@wesermarsch.de.
Weiteres Verfahren
Nach Ende der Bewerbungsfrist werden die Bewerbungen gesichtet und darauf geprüft, ob alle Anforderungen gemäß der Ausschreibung erfüllt sind. Je nach Resonanz und Komplexität der zu besetzenden Stelle kann dies etwas Zeit in Anspruch nehmen. Dafür bitten wir um Verständnis.
Wenn Sie mit Ihrer Bewerbung die Vorauswahl geschafft haben, erhalten Sie eine Einladung zu einem persönlichen Gespräch. Dieses wird in der Regel in Form eines strukturierten Auswahlinterviews anhand eines Fragenkatalogs geführt. Um einen Vergleich zwischen den Bewerber*innen herstellen zu können, werden allen identische Fragen gestellt.
Die Gespräche werden von einem Auswahlgremium geführt, das sich wie folgt zusammensetzt:
- ein bis zwei Vertreter*innen aus der Fachlichkeit
- die Gleichstellungsbeauftragte oder Stellvertretung
- ein Mitglied des Personalrats
- eine Vertretung des Fachdienstes 10 – Personal, Zentrale Dienste und Organisation
- die Schwerbehindertenvertretung oder Stellvertretung, wenn schwerbehinderte oder gleichgestellte Personen an den Auswahlgesprächen teilnehmen
Das Auswahlgremium trifft die Entscheidung darüber, welche*r Bewerber*in eingestellt werden soll. Diese*r wird kurzfristig, spätestens nach Zustimmung des Personalrats oder politischer Gremien, über die Entscheidung informiert. Die Absage der übrigen Bewerber*innen erfolgt zeitnah.