Hinweise zur Bewerbung
- Mit dem Einreichen Ihrer Bewerbung willigen Sie in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, die wir im Rahmen des Bewerbungsverfahrens von Ihnen erhalten haben, ein. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung im Rahmen des Bewerbungs- und Auswahlverfahren ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. b und Art. 88 Abs. 1 DSGVO i.V.m. § 12 Abs. 1 Nds. Datenschutzgesetz und § 88 Abs. 1 Nds. Beamtengesetz.
- Die über Sie im Bewerbungsverfahren gespeicherten Daten und Bewerbungsunterlagen werden 6 Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens datenschutzgerecht vernichtet.
- Sollten Sie sich entschieden haben, sich auf die Stelle zu bewerben, dann können Sie Ihre Bewerbungsunterlagen (in einem zusammengefassten PDF-Format) auch gerne per E-Mail – unter Angabe des o.g. Kennwortes – an bewerbungen@wesermarsch.de schicken.
- Sobald Ihre Bewerbung beim Landkreis Wesermarsch eingegangen ist, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
- Die Rücksendung von postalisch eingereichten Bewerbungsunterlagen erfolgt nur, wenn ein frankierter Rückumschlag beigefügt wurde.
- Wenn Sie schwerbehindert oder nach § 2 Abs. 3 SGB IX gleichgestellt sind, fügen Sie bitte einen entsprechenden Nachweis bei.
- Bewerbungen, die nicht dem Anforderungsprofil entsprechen, bleiben unberücksichtigt
Initiativbewerbung und weiteres Verfahren
Sie haben Interesse an einer konkret ausgeschriebenen Stelle? Dann können Sie sich direkt darauf bewerben. Und falls nicht das passende Angebot für Sie dabei ist, schicken Sie uns einfach eine Initiativbewerbung an bewerbungen@wesermarsch.de.
Weiteres Verfahren
Nach Ende der Bewerbungsfrist werden die Bewerbungen gesichtet und darauf geprüft, ob alle Anforderungen gemäß der Ausschreibung erfüllt sind. Je nach Resonanz und Komplexität der zu besetzenden Stelle kann dies etwas Zeit in Anspruch nehmen. Dafür bitten wir um Verständnis.
Wenn Sie mit Ihrer Bewerbung die Vorauswahl geschafft haben, erhalten Sie eine Einladung zu einem persönlichen Gespräch. Dieses wird in der Regel in Form eines strukturierten Auswahlinterviews anhand eines Fragenkatalogs geführt. Um einen Vergleich zwischen den Bewerber*innen herstellen zu können, werden allen identische Fragen gestellt.
Die Gespräche werden von einem Auswahlgremium geführt, das sich wie folgt zusammensetzt:
- ein bis zwei Vertreter*innen aus der Fachlichkeit
- die Gleichstellungsbeauftragte oder Stellvertretung
- ein Mitglied des Personalrats
- eine Vertretung des Fachdienstes 10 – Personal, Zentrale Dienste und Organisation
- die Schwerbehindertenvertretung oder Stellvertretung, wenn schwerbehinderte oder gleichgestellte Personen an den Auswahlgesprächen teilnehmen
Das Auswahlgremium trifft die Entscheidung darüber, welche*r Bewerber*in eingestellt werden soll. Diese*r wird kurzfristig, spätestens nach Zustimmung des Personalrats oder politischer Gremien, über die Entscheidung informiert. Die Absage der übrigen Bewerber*innen erfolgt zeitnah.