Berufsanerkennungsjahr nach dem Studium B.A. Soziale Arbeit
Im Anschluss an ein Studium „Soziale Arbeit“ kann ein praktisches Jahr für die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiterin/-pädagogin oder Sozialarbeiter/-pädagoge absolviert werden. Die Stellen für das Anerkennungspraktikum (staatliche Anerkennung) im Studiengang „Soziale Arbeit“ werden grundsätzlich ausgeschrieben und im Rahmen eines Auswahlverfahrens vergeben.