Berufsanerkennungsjahr nach dem Studium B.A. Soziale Arbeit

Im Anschluss an ein Studium „Soziale Arbeit“ kann ein praktisches Jahr für die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiterin/-pädagogin oder Sozialarbeiter/-pädagoge absolviert werden. Die Stellen für das Anerkennungspraktikum (staatliche Anerkennung) im Studiengang „Soziale Arbeit“ werden grundsätzlich ausgeschrieben und im Rahmen eines Auswahlverfahrens vergeben.

Wir bieten Ihnen:

  • ein interessantes und attraktives Aufgabengebiet
  • gegebenenfalls Hospitationsmöglichkeiten
  • fachliche Begleitung während des Anerkennungsjahres
  • interne Fortbildungsmöglichkeiten
  • gute Arbeitsatmosphäre
  • eine Vergütung nach dem Tarifvertrag für Praktikant*innen des öffentlichen Dienstes
  • flexible Arbeitszeiten
  • ein betriebliches Gesundheitsmanagement mit Angeboten zur betrieblichen Gesundheitsförderung
  • vielfältige Angebote im Rahmen der Betriebssportgemeinschaft

Das bringen Sie mit:

  • Voraussetzung für alle Praktikumsplätze ist ein in Deutschland abgeschlossenes Hochschulstudium mit dem
    Abschluss Bachelor of Arts auf dem Gebiet der Sozialen Arbeit, das Sozialarbeiter*innen oder Sozialpädagog*innen qualifiziert und ein anschließendes Berufsanerkennungsjahr vorsieht.
  • Eine Fahrerlaubnis der Klasse B ist wünschenswert.

Kontakt

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Isabel Klein

Zentrale Dienste, Personal und Organisation